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§ 1. Allgemeines
(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Eventagentur blonde.
§ 2. Durchführung und Organisation
(1) Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen vom Vertragsinhalt teilt die Eventagentur blonde dem Kunden unverzüglich mit. Sie sind gestattet, soweit sie von der Eventagentur blonde nicht zu vertreten sind und den Inhalt sowie das Gesamtkonzept der Vertragsleistungen nicht oder nur unwesentlich berühren. Fallen Künstler oder sonstige Mitwirkende nach Vertragsabschluss z.B. infolge Krankheit aus, sorgt die Eventagentur blonde für gleichwertigen Ersatz.
(2) Für die Veranstaltung erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und aller sonstigen Vorschriften.
(3) Für die Veranstaltung zu zahlende Abgaben und Gebühren (wie z.B. GEMA- Gebühren, Künstlersozialabgaben (in Höhe von 3,9%), Wasser- und Abfallkosten etc.) hat der Kunde unmittelbar selbst zu entrichten.
(4) Soweit der Kunde für die Durchführung der Veranstaltung eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ist dieser verpflichtet, selbige den Mitarbeitern der Eventagentur blonde oder sonstigen für die Veranstaltung erforderlichen Dritten zugänglich zu machen, soweit der Zugang für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung notwendig ist (z.B. für Bühnenaufbau, Gesangsproben etc.).
§ 3. Durchführung und Organisation von Verträgen mit Dritten
(1) Der Abschluss, der zur Durchführung dieses Vertrages bzw. dieser Veranstaltung erforderlichen Verträge mit Dritten, erfolgt Namens und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt hiermit die Eventagentur blonde alle für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Vereinbarungen mit Dritten im Namen des Kunden abzuschließen. Insoweit beauftragte Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Eventagentur blonde.
(2) Die Eventagentur blonde ist gegenüber solchermaßen beauftragten Dritten, im Namen und im Interesse des Kunden weisungsbefugt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung des Dritten zu zahlen. Die Vergütung wird entsprechend § 4 dieses Vertrages fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gegenüber der Eventagentur blonde, ist der Dritte berechtigt und verpflichtet die ihm zustehende Vergütung direkt vom Kunden zu fordern. Diese Drittkosten werden im Vertrag netto, inklusive der Agenturgebühr (handling fee), angegeben.
(4) Die Eventagentur blonde ist berechtigt, Leistungen, die entsprechend § 3 Abs. 1 dieses Vertrages, Namens und in Vollmacht des Kunden, von Dritten erbracht werden können, durch eigene Leistungen (eigene Mitarbeiter, eigene Räumlichkeiten etc.) zu erbringen. Soweit dies der Fall ist, hat der Kunde die für die Tätigkeit von Dritten üblicherweise anfallende Vergütung an die Eventagentur blonde zu zahlen. Eine Agenturgebühr entfällt dabei.
§ 4. Vergütung und Fälligkeit
(1) Das vereinbarte Vergütung ist in 2 Raten zu zahlen, und zwar in einer Höhe von 40% der Auftragssumme innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss und in einer Höhe der restlichen 60% innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung und Rechnungslegung.
(2) Gerät der Kunde mit der ersten Rate in Zahlungsverzug und leistet er auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht, ist die Eventagentur blonde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 5. Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
(2) Im Falle des Rücktritts hat der Kunde der Eventagentur blonde die ihr entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.
Dies gilt nicht für gesetzliche Rücktrittsrechte.
(3) Soweit eine Veranstaltung aus anderen Gründen (wie z.B. höhere Gewalt) nicht durchgeführt werden kann und diese Gründe von keinem der Vertragspartner zu vertreten sind, so behält die Eventagentur blonde ihren Anspruch auf Vergütung in der Höhe der bis dahin bereits angefallenen Kosten. Wird die Durchführung einer Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, verbleibt ein Vergütungsanspruch entsprechend § 5 Abs. 2 dieses Vertrages.
§ 6. Haftung und Gewährleistung
(1) Für die Erfüllung der von ihr zu erbringenden Vertragsleistungen haftet die Eventagentur blonde im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Personen- und/oder Sachschäden, die durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Eventagentur blonde verursacht werden, haftet diese nur bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für vorsätzliches Handeln ist ausgeschlossen.
(3) Die Eventagentur blonde haftet nicht für die Leistungsfähigkeit/-bereitschaft oder für eine mangelhaft erbrachte Leistung von Dritten. Eine Haftung für durch Dritte verursachte Personen- und/oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten lediglich, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(4) Das Risiko für naturbedingte Ausfälle der Veranstaltung (z.B. Naturkatastrophen, schlechtes Wetter etc.) trägt der Kunde.
(5) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die Eventagentur blonde, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme beschränkt.
(6) Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtliche Angelegenheiten gegenüber jedermann. Er trägt das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie die Haftung für die Sicherheit der Mitwirkenden, Besucher und sonstigen Teilnehmern. Die Eventagentur blonde übernimmt keinerlei Haftung für ihre Sicherheit oder für die von ihnen verursachten Schäden, gleich welcher Art. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bezogen auf die Dauer der Veranstaltung abzuschließen oder eine entsprechende Versicherung vorzulegen.
(7) Soweit die Eventagentur blonde Waren jeglicher Art vermittelt, verleiht oder sonst wie zur Verfügung stellt, haftet der Kunde für Verlust durch Beschädigungen jeglicher Art. Der Kunde hat auf Verlangen der Eventagentur blonde eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(8) Hinsichtlich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Eventagentur blonde ist nicht verpflichtet, insoweit eigene Nachprüfungen anzustellen.
§ 7. Urheber und Nutzungsrecht
(1) Gewerbliche Schutzrechte wie z.B. Urheber- und Markenrechte an den Leistungen der Eventagentur blonde, insbesondere an den von ihr erstellten Konzeptionen, Gestaltungen, Texten und sonstigen Entwürfen, verbleiben ausschließlich bei der Eventagentur blonde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde darf die Leistungen der Eventagentur blonde nur im vereinbarten Umfang nutzen. Gleiches gilt für - auch vorab - übermittelte Informationen über Konzeptionen, Veranstaltungsorte, Partnerunternehmen, Mitwirkende und sonstige Unterlagen. Weitergehende Nutzungen, die Weitergabe von Informationen und Unterlagen an Dritte sowie die Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Eventagentur blonde. Nutzungsrechte für die von Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Konzeptionen verbleiben bei der Eventagentur blonde. Für die Nutzung von Leistungen der Eventagentur blonde außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages steht ihr eine angemessene Vergütung zu.
(2) Soweit es nicht zu einer Auftragserteilung des Kunden kommt, gilt § 7 Abs. 1 dieses Vertrages für die bereits unterbreiteten Vorschläge, Ideen, Konzepte etc. entsprechend. Eine eigene Nutzung bzw. Umsetzung der vorgebrachten Vorschläge, Ideen, Konzepte etc. ist dem Kunden untersagt, es sei denn die Eventagentur blonde stimmt einer solchen Verwendung schriftlich zu.
(3) Die Eventagentur blonde ist berechtigt, alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden medialen Produkte (wie z.B. Film- und Tonaufnahmen, Pressemitteilungen oder Ähnliches) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden sowie zu erstellen.
(4) Die Eventagentur blonde sowie der Kunde gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen und Publikationen herauszugeben. In solchen Mitteilungen ist die Eventagentur blonde – auf entsprechendes Verlangen – als Urheberin und Organisatorin der Veranstaltung namentlich zu nennen.
(5) Dem Kunden ist es untersagt, Drittanbieter die durch die Eventagentur blonde vermittelt oder benannt wurden, direkt unter Umgehung der Eventagentur blonde zu buchen. Bei Zuwiderhandlungen hat die Eventagentur blonde das Recht pro abgeworbenem Drittanbieter Schadenersatz in Höhe von 2.500,00 € zu verlangen.
§ 8. Sonstiges
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenüber Außenstehenden Stillschweigen hinsichtlich der vereinbarten Vergütung zu wahren.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das deutsche Recht.
(3) Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreiten ist Rostock. Dies gilt nicht, soweit abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiermit die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Insoweit verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweilige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn und Zweck des Vertrages Rechnung tragende Regelung zu ersetzen.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Eine Weitergabe erfolgt nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Ticketverkaufs der Eventagentur blonde
§ 1. Geltungsbereich der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Eventagentur blonde im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets) und Gutscheinen und treten neben die sonstigen AGB. Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang.
(2) Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist die Eventagentur blonde, Kristina Seiffert & Nadine Pinnél GbR. Dies gilt auch für Eintrittskarten die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.
§ 2. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit
(1) Die Eventagentur blonde schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 3 Jahren.
(2) Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit der Eventagentur blonde durch Übergabe der Tickets, bei einer telefonischen Bestellung durch die Nennung der Buchungsnummer durch den Mitarbeiter der Eventagentur blonde zustande.
(3) Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst. Sofern die Eventagentur blonde das Angebot des Käufers annimmt, bestätigt sie dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.
(4) Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers. Erfolgt die Auftragserteilung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets dem Käufer nicht zugestellt, sondern am Veranstaltungsort hinterlegt.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum.
(6) Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.
(7) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Theatergesellschaft den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
(8) Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
§ 3. Versandbedingungen
(1) Die Versendung der Eintrittskarten und Gutscheine erfolgt grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Bestätigung der Buchung per Einschreiben (Einwurf). Sollten dem Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung die Eintrittskarten und Gutscheine zugegangen sein, ist er verpflichtet, die Eventagentur blonde, Parkstr. 2, 18057 Rostock, Tel: 03814614805, Email: info@eventagentur-blonde.de auf diesen Umstand unverzüglich hinzuweisen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, sind in den Fällen des Verlusts von bestellten Tickets oder Gutscheinen etwaige Ansprüche ausgeschlossen.
(2) Im Falle von telefonischen Buchungen für Veranstaltungen, die 16 Tage oder näher am Tag der Buchung liegen, werden die Eintrittskarten bei der jeweiligen Veranstaltung hinterlegt. Dort sind die Eintrittskarten unter Angabe der Auftragsnummer und Vorlage des Personalausweises des Abholers entgegenzunehmen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten oder Gutscheine diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per Email oder Post an Eventagentur blonde, Parkstr. 2, 18057 Rostock; Email: info@eventagentur-blonde.de zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten oder Gutscheine geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die dem Kunden nach Abschluss einer Internet-Buchung übersandte Email-Bestätigung sowie für die Zustimmung zur Bezahlung des Gesamtpreises bei einer telefonischen Buchung.
§ 4. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Der Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der Eventagentur blonde. Zuzüglich zum Ticketpreis stellt die Eventagentur blonde bei einem Ticketversand dem Käufer die Versandkosten in Rechnung. Esfallen keine zusätzlichen Vorverkaufsgebühren an. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und mit Vertragsabschluss fällig.
(2) Die Zahlung hat in bar, per EC-Karte, per paypal oder per Kreditkarte zu erfolgen. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der Eventagentur blonde. Bis zum Zahlungseingang ist die Eventagentur blonde berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern und das Ticket zu sperren sowie vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes zuzüglich der in Ziffer 3.3. genannten Gebühr vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern die Eventagentur blonde nicht von ihrem Rücktrittsrecht gemäß Satz 2 Gebrauch gemacht hat.
(3) Kommt der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(4) Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Veranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Eventagentur blonde zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
§ 7. Absage von Veranstaltungen
(1) Wird eine Veranstaltung aus von der Eventagentur blonde zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Tickets erstattet.
§ 8. Haftungsbeschränkung
(1) Die Eventagentur blonde, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(2) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Eventagentur blonde, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 9. Sonstiges
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenüber Außenstehenden Stillschweigen hinsichtlich der vereinbarten Vergütung zu wahren.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das deutsche Recht.
(3) Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreiten ist Rostock. Dies gilt nicht, soweit abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiermit die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Insoweit verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweilige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn und Zweck des Vertrages Rechnung tragende Regelung zu ersetzen.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Eine Weitergabe erfolgt nicht.
Die AGBs der Eventagentur blonde treten bei Vertragsunterzeichnung in Kraft.

